Die Voraussetzung für den Besuch eines Skotyssea ist die Axyrarde (oder ein als gleichwertig anerkannter ausländischer Schulabschluss), außerdem muss ein Schüler mindestens 13 Jahre alt sein. Der Unterricht auf einer Skotyssea ist in zwei Urches aufgeteilt: Schuljahre 9 bis 12 bilden die Axyrche, die Schuljahre 13 bis 16 die Vyrpurche.
Durch die Prüfungen (Selees) am Ende der 12. Klasse erreichen die Schüler die Vyrparde, eigentlich eine Art Zwischenzeugnis, das als Berechtigung zur Teilnahme an den höheren Klassen der Vyrpurche dient; jedoch wird es in manchen Berufen als Schulabschluss anerkannt und vorausgesetzt.
Am Ende der 16. Klasse finden die Apsellees statt, durch deren Bestehen die Agonarde erreicht wird, der weiterführende Schulabschluss, der als Voraussetzung für Unterricht an einem Arechareion, Hynkeon oder Talyreon dient.
Der Unterricht an einem Skotyssea beginnt an jedem Schultag um 9 Uhr mit Agonistes (Sportunterricht, eigentlich „Wehrübungen“) bis halb 12, gefolgt von einer Pause zum Waschen und Essen. Danach findet der Unterricht in 80 minütigen Schulstunden statt. Nach den ersten beiden Schulstunden findet von 14.50 bis 15.30 eine Essens- und Erholungspause statt, darauf folgen zwei weitere Unterrichtsstunden. Mit den von 18.30 bis 20 Uhr stattfindenen Chadea ne Phellea endet der Schultag.
Wie bei den Asaryles wird die Verteilung der nicht sportlichen Unterrichtsfächer auf den Tag, sowie die Planung der Unterrichtsinhalte den Skotysses selbst überlassen; auch hier gibt es Vorgaben des Nationalen Bildungskongresses Arviens, welche Lernziele innerhalb welcher Dreiarde erreicht werden sollen.
Während der Axyrche liegen die Schwerpunkte des Unterrichts auf der Vermittlung technischen, magischen und wirtschaftlichen Wissens, sowie moderner Sprachen.
Am Ende jeder Dreiarde finden in den einzelnen Unterrichtsfächern Selees (Prüfungen) statt, die mit den Noten (Eminaustes) Plyskimenes [P] („(Erwartungen) Übertroffen“), Eristas [E] („Hervorragend“), Arkendas [A] („Ausreichend“) und Yparkendas [Y] („Ungenügend“) bewertet werden. Ein Schüler, der innerhalb eines Jahres mehr Ys als Ps ansammelt, muss das Schuljahr wiederholen.
In der letzten Dreiarde des 12. Schuljahres kann durch die Prüfungen (Selees) die Vyparde erworben werden. In jedem Fach muss dazu eine Prüfung abgelegt und mindestens mit Arkendas („Ausreichend“) bestanden werden, um die Vyparde zu erhalten; diese Fachprüfungen können in der Regel zweimal wiederholt werden, wobei in den Wiederholungen die Note [P] nicht mehr erreicht werden kann.
Die Fächer sind im einzelnen:
Während der Vypurche werden die Schüler auf den Unterricht in einer der Hochschulen Arveliens vorbereitet. Ausländer, die an einer arvelischen Hochschule studieren wollen, müssen zunächst die Vypurche an einer Skotyssea absolvieren und die Agonarde erhalten, wenn keine Übereinkunft über die Anerkennung einer auswärtigen, hochschulischen Zwischenprüfung als Agonarde existiert.
Das 13. Schuljahr ist das sogenannte „Imiton techniston“ (das „handwerkliche Jahr“), denn in jeder Dreiarde dieses Schuljahres absolvieren die Schüler ein Praktikum (5 Praktikums- und 3 Schultage pro Woche). Ein Praktikum muss in einer Einrichtung des Arvelischen Heeres erfolgen, eines im öffentlichen Dienst (entweder der städtischen, regionalen oder nationalen) und eines in einem wirtschaftlichen Unternehmen. Der schulische Unterricht besteht in dieser Zeit vor allem aus Aretearde und den in der Axyrche gewählten Fremdsprachen, wobei in diesen nur am Ende des Schuljahres Selees (Prüfungen) abgelegt werden, die mit Arkendas bestanden werden müssen, um versetzt zu werden.
Nach den Erfahrungen in den Praktika können die Schüler den gewünschten Schwerpunkt ihrer Ausbildung selbst aus dem Angebot der Skotyssea wählen. Der Unterricht findet ab dem 14. Schuljahr nur noch in Kursen statt, die jeweils eine Dreiarde lang sind. Es wird erwartet, dass ein Schüler pro Dreiarde fünf Kurse belegt, theoretisch ist jedoch die doppelte Zahl möglich. Kurse bauen teilweise aufeinander auf, so dass ein Folgekurs nur belegt werden kann, wenn der vorausgesetzte mindestens mit Arkendas bestanden wurde. Das nächste Schuljahr wird erreicht, wenn am Ende des Schuljahres insgesamt 12 Kurse mindestens mit Arkendas bestanden wurden.
Die Agonarde, quasi die „Hochschulreife“, erhält ein Schüler am Ende der 16. Klasse, wenn er in insgesamt 36 Kursen seiner Vypurche mindestens ein Arkendas vorweisen kann. Um die Zulassung zu einer der Hochschulen zu erhalten, müssen jedoch weitere Voraussetzungen beachtet werden.
So müssen für die Zulassung zu einem Arechaireon zu den 36 Kursen mindestens drei Kurse Didallea Mallistea (Wissenschaftliches Schreiben), drei Kurse Irinea (Recherche) und neun Kurse in einer Chabea Kaisea („alten Sprache“, meist Arroisch, Ersevisch, Iderusisch oder Phanechisch) gehören. Einzelne Arechairees haben darüber hinausgehende Anforderungen und gerade „Elite-Universitäten“ fordern in bestimmten Kursen auch einen Abschluss mit mindestens Eristas.
Für die Zulassung zu einem Hynkeon müssen zu den 36 Kursen mindestens 9 Kurse in Agonistees (Wehrübungen), 6 Kurse in Phabille Gagoche (Militärgeschichte) und 3 in Sparasmastea (Logistik) gehören.
Für die Zulassung an einem Talyreon müssen zu den 36 Kursen mindestens 9 Kurse in Inblepardea („Charisma“, sinngemäß: Öffentlicher Auftritt) und insgesamt 9 Kurse aus dem volkswirtschaftlichen Bereich dazugehören.
Da in den drei „Kursjahren“ von einem Schüler mindestens 45 und maximal 90 Kurse belegt werden können, ist es möglich eine Agonarde zu erreichen, die zur Zulassung an allen drei Hochschulformen berechtigt. Man spricht daher auch von einer Agonarde Enaste („Hochschulreife ersten Grades“), wenn nur eine Hochschulzulassung erreicht ist; von einer Agnarde Divaste („Hochschulreife zweiten Grades“), wenn der Abschluss zu zwei Hochschulformen berechtigt und von einer Agonarde Dreiaste („Hochschulreife dritten Grades“), wenn sie alle Türen öffnet. Es ist theoretisch möglich eine Agonarde zu erhalten, die nicht zu einem Hochschulbesuch (in Arvien) berechtigt, so eine Iprilea Chairistea („Höhere Bildung“), wie so ein Abschluss umgangssprachlich genannt wird, ist jedoch eine Voraussetzung für bestimmte Berufsausbildungen.